Herzlich willkommen!

Dies ist die Seite der GRÜNEN Bad Wildungen. Informieren Sie sich über unsere ehrenamtliche Arbeit in Bad Wildungen.
Start
Die unkontrollierte Vermehrung freilebender und freilaufender Katzen verhindern. 
Katzenschutzverordnung

Antrag von Dr. med. vet. Philipp Matthes | 25.05.2021


Antrag zur Einführung einer Katzenschutzverordnung

Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Wildungen beauftragt den Magistrat eine Katzenschutzverordnung für die Stadt Bad Wildungen zu erarbeiten.

Vorab sind folgende Fragen zu klären:

1. Wie sind die Erfahrungen anderer Kommunen (z.B. Melsungen) mit der Einführung einer Katzenschutzverordnung?
2. Mit welcher finanziellen Entlastung wäre zu rechnen, wenn freilebende und freilaufende Katzen kastriert würden?
3. Wie kann man eine Kontrolle gewährleisten, wenn man eine Katzenschutzverordnung einführen würde?
4. Gab es in anderen Kommunen negatives Feedback seitens der Katzenbesitzer?
5. Wie viele Katzen leben aktuell im Tierheim der Stadt Bad Wildungen? (Unterteilt in männliche und weibliche sowie in kastrierte und nicht kastrierte Katzen)
6. Allgemeine Besatzdichte der Katzen im Tierheim Bad Wildungen bezogen auf das Jahr 2020.

Diese Verordnung soll im Ausschuss für Planung, Umwelt, Recht und Grundstück beraten und anschließend zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.

Ziel dieser Verordnung soll eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen sein. Ebenso sollen diese Tiere gekennzeichnet und registriert werden.
Über Ausnahmen sowie Kontrolle sollte im Magistrat und im Ausschuss beraten werden.

Begründung:
Der 2013 im Tierschutzgesetz eingefügte §13 b ermöglicht es Landesregierungen Maßnahmen zur Reduzierung freilebender Katzen zu treffen. Ebenso kann eine Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht freilaufender Katzen eingeführt werden.
In Hessen wurde die Ermächtigung auf die Kommunen übertragen.

Die unkontrollierte Vermehrung freilebender und freilaufender Katzen führt dazu, dass Tierheime überfüllt sind und trägt dazu bei, dass dort enorme Kosten entstehen.
Die Tierheime könnten durch eine solche Regelung finanziell entlastet werden. Besonders im Frühjahr und Herbst werden in den Tierheimen vermehrt kleine Katzen abgegeben.

Auch die Tiere selbst können durch eine solche Verordnung geschützt werden. Sie beugt langfristig der Verwahrlosung freilebender Katzen vor und minimiert Krankheiten. Das Leid dieser Katzen könnte stark reduziert werden, was im Sinne des Tierschutzes wäre.

Freilaufende Katzen erbeuten zudem regelmäßig Vögel, aber auch Amphibien, Reptilien und Kleinsäuger. Dabei ist insbesondere die Singvogelpopulation bedroht.
Denn wildlebende Katzen, die kein Futter bekommen, gehen auf Jagt um zu überleben. Die Minimierung von freilaufenden Katzen durch Kastration ist ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz.

Mit der Einführung einer solchen Katzenschutzverordnung sind Katzenhalter in der Pflicht ihre freilaufenden Tiere zu kennzeichnen, zu registrieren und folglich zu kastrieren.
Wie eine solche Verordnung aussehen kann, kann man sich in verschiedenen Kommunen in Hessen anschauen. Etwa in Melsungen, wo der Antrag zur Einführung einer Katzenverordnung 2016 von der CDU eingebracht und vom Parlament beschlossen wurde.
Unter dem Link https://www.melsungen.de/service/katzenverordnung/ kann man den genauen Wortlaut der Verordnung finden. Hier werden etwa Züchter von dieser Verordnung ausgenommen, wenn sie eine Katzenzucht nachweisen können. Ebenso findet sich dort ein Absatz zu Überwachung (Kontrolle) und Durchführung der Verordnung.

Man muss das Rad nicht neu erfinden, es gibt bereits genug positive Beispiele in hessischen Kommunen. Dort kann man sich informieren inwieweit die Umsetzung funktioniert und Anregungen für eine Verordnung holen.

Weitere Quellen:
https://umwelt.hessen.de/verbraucher/tierschutz/tierschutz-hessen/kastrationsverordnung
https://www.tasso.net/Tierschutz/Tierschutz-Inland/Kastration-von-Katzen
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/gefaehrdungen/katzen/04868.html


Bild von Susann Mielke auf Pixabay









Wir benutzen Cookies
Cookies erleichtern uns die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste gestatten Sie uns die Verwendung von Cookies.