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Anträge

In Zeiten der Klimakrise, dem Artenrückgang und dem Insektensterben - kommt jedem Quadratmeter begrünter und bepflanzter Fläche eine stärker werdende Bedeutung zu.

Antrag von Klaus Stützle


Antrag und Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Stadt Bad Wildungen spricht sich aus Gründen des Klimaschutzes und der Biodiversität dafür aus, dass private Gärten und öffentliche Grünflächen, Parks und Grünanlagen bienen- und insektenfreundlich bepflanzt und gestaltet werden. Gleichzeitig spricht sich die Stadt Bad Wildungen für ein sogenanntes Verschotterungsverbot aus.

2. Die Stadt Bad Wildungen regelt über eine auf Grundlage des §91 Abs.1 Satz1 Nr1 und Nr5 der Hessischen Bauordnung (HBO) zu erlassende Satzung, dass die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen sind, soweit dem nicht Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. Die Versickerung von Oberflächenwasser muss im Sinne eines rationellen Umgangs gewährleistet sein.

3. Die Stadt Bad Wildungen informiert die Bevölkerung, insbesondere Neubürgerinnen und Neubürger in geeigneter Art und Weise über die Vorteile wasserdurchlässiger, bepflanzter und insektenfreundlich gestalteter Grünflächen und Gärten.

4. Die Stadt Bad Wildungen legt auf eigenen oder von ihr unterhaltenen Flächen keine Schottergärten an und schließt mit entsprechenden Festsetzungen in neuen Bebauungsplänen weitere Verschotterungen bauplanerisch aus. Bei zukünftigen Bebauungsplänen erfolgt eine Festsetzung von Grünflächen (§9 Abs1 Nr15 BGB) und von Flächen, die für die natürliche

Versickerung von Wasser aus Niederschlägen freigehalten werden müssen (§9 Abs1 Nr1 6dBGB). Es werden Vorgaben für die Anpflanzung sowie die Erhaltung von Bepflanzungen(§9 Abs1 Nr25 BGB) gemacht.

Begründung

In Zeiten der Klimakrise, dem Artenrückgang und dem Insektensterben kommt jedem Quadratmeter begrünter und bepflanzter Fläche eine stärker werdende Bedeutung zu. Sie sind Inseln, die hilfreich und wichtig für das Kleinklima, aber auch die Biodiversität sind. Leider gibt es entgegen dieser Notwendigkeit einen Trend zur Verschotterung von Gärten, was weder klimafreundlich noch insektenfreundlich ist.


Die Hessische Bauordnung (HBO) schreibt in §8 Abs1 bereits den Rahmen für die Gestaltung der nicht bebauten Flächen eines bebauten Grundstückes vor. Die Kommunen und Gemeinden sind für die Durchführung und Kontrolle zuständig. Näheres kann über eine kommunale Satzung auf Grundlage des §91 Abs1 Satz1 Nr1 und Nr5 geregelt werden. Städte wie Hanau und Fulda sind bereits diesen Weg gegangen. Weitere Kommunen sind in Vorbereitung zur Aufstellung entsprechender Satzungen.


Schottergärten haben negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, die Biodiversität, das Mikroklima und das Stadtklima. Durch Wasserundurchlässigkeit versiegelte Flächen muss das Wasser an der Oberfläche ablaufen und kann nicht mehr dem Grundwasser zugeführt werden. Außerdem wird das Abwassersystem zusätzlich belastet, was insbesondere bei Starkregenereignissen zu Überlastungen und Schäden führen kann. Schottergärten beeinträchtigen zudem die Biodiversität im und auf dem Boden, denn nur wenige Tiere finden auf den kahlen, verdichteten und durch Folien abgesiegelten Flächen Nahrung und Unterschlupf. Das nachwachsen von Pflanzen soll verhindert werden. Schottergärten beeinflussen so das Mikroklima an den Gebäuden und das Stadtklima, denn Pflanzen senken Temperaturen durch Beschattung und Verdunstungskälte, filtern Staub und Lärm, nehmen Kohlendioxyd auf, spenden Sauerstoff, verbessern den Wasserhaushalt und dienen somit der Gesundheit aller Bürger und Bürgerinnen. Bei Sonnenschein wärmen sich verschotterte Flächen vor allem im Sommer enorm auf und diese Wärme wird über Nacht abgegeben. Es fehlen insbesondere dann Pflanzen, die sich durch Verdunstung und Schattenwurf positiv auf das Kleinklima in der Umgebung auswirken. Dies führt insbesondere in den Städten zu einer zunehmenden Überhitzung und behindert den Kaltluftaustausch.

Eine weitere mündliche Begründung kann in der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

Klaus Stützle | Fraktionsvorsitzender B90/GRÜNE


Foto: iStock.com/geogif

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